Landtagswahl 2026
Am 20. September 2026 findet die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern statt.
Die Stadt Sassnitz liegt im Wahlkreis 33.
Zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern sind alle Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft wahlberechtigt, die
zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten,
nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 4 Absatz 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern).
Link: https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Landtagswahlen/2026/
Informationen zur Briefwahl
Schriftliche Briefwahl
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Stadt Sassnitz
persönlich
online unter www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=13073080
mit dem Antragsformular auf der Wahlbenachrichtigung oder
schriftlich beantragen.
Die telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Die Briefwahlunterlagen können entgeltfrei an die Stadt Sassnitz zurückgeschickt werden.
Persönliche Briefwahl
Ab dem 31. August 2026 ist das Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Sassnitz, Hauptstraße 33, 18546 Sassnitz, geöffnet. Wahlberechtigte können ab diesem Zeitpunkt auch persönlich die Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro entgegennehmen und dort auch gleich wählen.
Öffnungszeiten Briefwahllokal
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachungen