Hinweise zum Angeln in den Sassnitzer Häfen

Das Auslegen von Fischereigeräten und Angeln sowie die Ausübung des Fischfangs sind im öffentlichen Hafengebiet grundsätzlich nicht gestattet.

 

Das Sportangeln wird in folgenden Bereichen bis auf Widerruf geduldet:

 

  -  auf der Seebrücke

  -  am Molenkopf der Ostmole des Stadthafens

  -  an der Ostmole vom Leuchtturm bis zum 3. Wendehammer in der Zeit von

     00:00 bis 10:00 Uhr und von 17:00 bis 24:00 Uhr.

 

Es darf kein Angelgerät in das Fahrwasser der Hafeneinfahrt ausgebracht werden.

Das Auslegen des Angelgeschirrs erfolgt auf eigene Gefahr. Die Schifffahrt darf nicht behindert werden.

 

Für das Angeln in Küstengewässern des Landes M-V ist neben dem Fischereischein eine Angelerlaubnis erforderlich.

Die Kosten für eine Angelerlaubnis für Küstengewässer des Landes M-V betragen:

 

  • Tageskarte                                   6,00 €
  • Wochenkarte                             12,00 €
  • Jahreskarte für Jugendliche      10,00 €
  • Jahreskarte                                30,00 €

 

Angelberechtigungen für Küstengewässer In Mecklenburg-Vorpommern  können in Sassnitz ganzjährig erworben werden bei:

 

  • Tourist-Service Sassnitz,  Strandpromenade 12
  • Schiffsausrüster GmbH, Hafenstraße 12 Haus H
  • Total Tankstelle, Gewerbepark 3

 

Ein zeitlich befristeter Fischereischein ist in der Einwohnermeldestelle der Stadt Sassnitz erhältlich.
Dieser kostet 24,00 € und ist 28 Tage gültig, wobei eine Verlängerung für weitere 28 Tage zum Preis von 13,00 € möglich ist.