Bundestagswahl 2025

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

 

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.

 

Die Stadt Sassnitz liegt im Bundeswahlkreis 15

 

Wahlberechtigt sind alle Deutschen nach Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.

 

Schriftliche Briefwahl

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Stadt Sassnitz

  • persönlich  

  • online unter www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=13073080

  • mit dem Antragsformular auf der Wahlbenachrichtigung oder

  • schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. 

Die telefonische Beantragung ist nicht möglich. 

Die Briefwahlunterlagen können entgeltfrei an die Stadt Sassnitz zurückgeschickt werden.

 

Persönliche Briefwahl 

Ab dem 10. Februar 2025 ist das Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Sassnitz, Hauptstraße 33, 18546 Sassnitz, geöffnet. Wahlberechtigte können ab diesem Zeitpunkt auch persönlich die Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro entgegennehmen und dort auch gleich wählen. 

 

Öffentliche Bekanntmachungen

Stadtanzeiger SD 01/2025

Stadtanzeiger SD 02/2025

 

Muster-Stimmzettel

 

Repräsentative Wahlstatistik

Der Wahlbezirk 005 – Kindertagesstätte „Kunterbunt Sassnitz, Rügener Ring 48 a, 18546 Sassnitz, wurde für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt.

Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie die Wählerinnen und Wähler gestimmt haben. Zudem gibt sie Auskunft, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.

Die repräsentative Wahlstatistik wird sowohl bei Bundestags- als auch bei Europawahlen durchgeführt.

 

 

Faltblatt repräsentative Wahlstatistik