Landratswahl 2025
Am 11. Mai 2025 findet im Landkreis Vorpommern-Rügen die Landratswahl statt.
Sofern kein Bewerber die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, findet am 25. Mai 2025 eine Stichwahl statt.
Wahlberechtigt in der Stadt Sassnitz sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen eine Wohnung in Sassnitz innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Informationen zur Briefwahl
Schriftliche Briefwahl
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Stadt Sassnitz
persönlich
online unter www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=13073080
mit dem Antragsformular auf der Wahlbenachrichtigung oder
schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt.
Die telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Die Briefwahlunterlagen können entgeltfrei an die Stadt Sassnitz zurückgeschickt werden.
Persönliche Briefwahl
Ab dem 22. April 2025 ist das Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Sassnitz, Hauptstraße 33, 18546 Sassnitz, geöffnet. Wahlberechtigte können ab diesem Zeitpunkt auch persönlich die Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro entgegennehmen und dort auch gleich wählen.
Öffnungszeiten Briefwahllokal
Montag 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachungen