Landratswahl 2025

Am 11. Mai 2025 findet im Landkreis Vorpommern-Rügen die Landratswahl statt. 

Sofern kein Bewerber die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, findet am 25. Mai 2025 eine Stichwahl statt. 

 

Wahlberechtigt in der Stadt Sassnitz sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen eine Wohnung in Sassnitz innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

 

Informationen zur Briefwahl

 

Schriftliche Briefwahl

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Stadt Sassnitz

  • persönlich  

  • online unter www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=13073080

  • mit dem Antragsformular auf der Wahlbenachrichtigung oder

  • schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. 

Die telefonische Beantragung ist nicht möglich. 

Die Briefwahlunterlagen können entgeltfrei an die Stadt Sassnitz zurückgeschickt werden.

 

Persönliche Briefwahl 

Ab dem 22. April 2025 ist das Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Sassnitz, Hauptstraße 33, 18546 Sassnitz, geöffnet. Wahlberechtigte können ab diesem Zeitpunkt auch persönlich die Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro entgegennehmen und dort auch gleich wählen. 

 

Öffnungszeiten Briefwahllokal

Montag               09:00 – 12:00 Uhr           13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag             09:00 – 12:00 Uhr           13:00 - 17:30 Uhr

Mittwoch           09:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag        09:00 – 12:00 Uhr           13:00 - 16:00 Uhr

Freitag                 09:00 – 12:00 Uhr

 

 

Öffentliche Bekanntmachungen

Stadtanzeiger SD 03/2025

 

Muster-Stimmzettel