Gebührenerhöhung für die Beantragung eines Personalausweises

Sassnitz, den 09.​02.​2026
Bundesweit neue Preise ab 7. Februar 2026.

Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltungEntlastVO) zugestimmt.

 

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung steigen die Gebühren für Personalausweise.

Ab 07. Februar 2026, kostet die Neuausstellung des Personalausweises

 

für Personen ab 24 Jahren46,00 Euro
für Personen unter 24 Jahren27,60 Euro

 

Die Gebühren für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion hat der Gesetzgeber in der "Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" (PAuswGebV) festgelegt. Gültigkeit ab 7. Februar 2026.

Hintergrund der bundesweiten Änderung im Ausweiswesen sind die gestiegenen Herstellungs- und Produktionskosten der Ausweisdokumente bei der Bundesdruckerei.