Winterdienst

Sassnitz, den 18.​12.​2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der nächste Winter steht bevor. Welche Ausmaße er annehmen und welche Verkehrsbehinderungen er mit sich bringen wird, ist nicht vorhersehbar. Sicher wird es wieder zu Behinderungen durch Glätte und Schnee kommen. Solche Einschränkungen sind mit der Jahreszeit zwangsläufig verbunden und nicht vermeidbar. Eine rechtzeitige und ausreichende Vorbereitung auf die winterlichen Straßenverhältnisse hilft, Unfallgefahren zu verringern und die Unannehmlichkeiten des Lebens in der Stadt im Winter erträglicher zu gestalten. Besonders gefordert sind die Stadt sowie die Haus- und Grundstückseigentümer. 

 

Der Stadthof der Stadt Sassnitz stellt auch in diesem Jahr Personal, Technik und Material bereit, um die Straßen, Wege und Plätze im Zuständigkeitsbereich der Stadt Sassnitz etappenweise und nach Priorität schnee- und eisfrei zu halten. Dafür stehen dem Stadthof ein LKW MAN, ein Traktor John Deere, zwei Multicar sowie ein Kommunaltraktor mit jeweils Schiebeschild und Streuaufsatz zur Verfügung. Mitarbeiter, die nicht auf den Fahrzeugen im Einsatz sind, halten insbesondere Fußgängerüberwege und Bushaltestellen frei von Schnee und Eis. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wurden ausreichend Streusand und Streusalz eingelagert.

 

Neben der Stadt Sassnitz sind auch die Eigentümer der anliegenden Grundstücke verpflichtet, Schnee- und Glättebeseitigung durchzuführen. Dies betrifft vor allem Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege sowie Verbindungs- und Treppenwege. Sollte kein Gehweg vorhanden sein, ist ein 1,50 Meter breiter Streifen auf jeder Straßenseite freizuhalten. In verkehrsberuhigten Straßen ist hingegen die gesamte Fahrbahn zu beräumen. Der Schnee darf allerdings nicht auf die Straße geschoben werden, sondern ist auf den Grundstücken der Anlieger zu lagern. Zum Streuen dürfen abstumpfende Mittel wie Sand, Kies und Split verwendet werden. Die Nutzung von Salz oder Asche ist nicht erlaubt.

 

Ihre winterlichen Aufgaben sowie die Pflichten der Stadt Sassnitz können Sie in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Sassnitz noch einmal nachlesen. 

 

Bitte bedenken Sie, dass Verkehrsbehinderungen auch bei perfekt durchgeführtem Winterdienst auftreten können. Jeder ist gut beraten, wenn er in dieser Jahreszeit mehr Zeit für seine Wege einplant. Nur gemeinsam können wir im Winter sichere Straßen, Wege und Plätze gewährleisten, die ohne erhebliche Unfallgefahren genutzt werden können.