Information zur Grundsteuer ab 2025

Sassnitz, den 13. 01. 2025

Zum 01.01.2025 tritt das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (GrStRefG) in Kraft. Damit verlieren alle Grundsteuerbescheide mit Wirkung des 31.12.2024 ihre Gültigkeit. Im Zuge dieser Grundsteuerreform erfolgte durch die Finanzämter eine Neubewertung der Grundstücke zum 01.01.2022. 

Die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide waren zugleich auch Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt bis zur Übermittlung der neuen Grundsteuerbescheide.

 

Bitte tätigen Sie keine Überweisungen ab 01.01.2025 auf der Grundlage Ihres alten Grundsteuerbescheides. 

Haben Sie der Stadt Sassnitz ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts durch Sie zu veranlassen. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst nach Erlass der neuen Grundsteuerbescheide.

 

Mit der Reform der Grundsteuer wird keine Veränderung des Grundsteueraufkommens verfolgt. Daher ist es notwendig auf Basis der neuen Grundsteuermessbescheide sogenannte aufkommensneutrale Hebesätze zu ermitteln. Die Stadt Sassnitz wird diese aufkommensneutralen Hebesätze Anfang 2025 in einer neuen Hebesatzsatzung festlegen und anschließend veröffentlichen. Im Anschluss werden die Grundsteuerbescheide mit Gültigkeit ab 01.01.2025 versandt. 

 

Die Stadt Sassnitz ist an die Messbescheide, welche vom Finanzamt erlassen werden, gebunden. Besteht Zweifel an der Richtigkeit des Bescheides, muss unmittelbar gegen den Bescheid des Finanzamtes Einspruch erhoben werden. Die Stadt Sassnitz hat auf die Bescheide des Finanzamtes sowie auf die generelle Rechtslage keinen Einfluss. Sollten Sie Einspruch erheben wollen, wenden Sie sich bitte unter Angabe des Aktenzeichens an das Finanzsamt Stralsund, Zur Schwedenschanze 1, 18435 Stralsund (Telefon: 0385/58848000).

 

Sollten Sie Fragen dazu haben, informieren Sie sich vorrangig bitte im folgenden Fragen-Antworten-Katalog. Aufgrund eines erhöhten Aufkommens von Nachfragen bitten wir um Verständnis, für eventuelle eingeschränkte Erreichbarkeit oder längere Bearbeitungszeiten. Anfragen richten Sie vorzugsweise per Mail an .