Urkundenanforderung auch für Ahnen- und Familienforschung


Allgemeine Informationen

Tel.: (03 83 92) 6 83 12
E-Mail:

 

 

Erläuterungen:

Geburts-, Abstammungs-, Heirats- oder Sterbeurkunden (auch internationale) können Sie nur bei dem Standesamt erhalten, das die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat. Der Grund dafür ist, dass alle Urkunden eines Standesamtes am Ende jedes Jahres zu Personenstandsbüchern (Geburten-, Heirats- oder Sterbebüchern) gebunden werden, die dann in dem jeweiligen Standesamt verbleiben.


Sollten Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Ihrer Eltern (Familienbücher werden in den alten Bundesländern seit dem 01.01.1958 und in den neuen Bundesländern seit dem 03.10.1990 geführt), zum Zwecke einer Eheschließung benötigen, so finden Sie das gewünschte Buch wie folgt:

  • Besteht die Ehe Ihrer Eltern, so finden Sie das Familienbuch bei dem Standesamt, in dessen Bereich Ihre Eltern ihre Hauptwohnung haben.
  • Wurde die Ehe auf Grund des Todes eines Ehepartners aufgelöst, so befindet sich das Buch in dem Standesamt, in dessen Bereich der überlebende Ehepartner seine Hauptwohnung hat. 
  • Ist die Ehe durch Scheidung aufgelöst worden, so ergeben sich aufgrund einer Gesetzänderung am 01.07.1998 zwei Möglichkeiten, bei welchem Standesamt Sie das gewünschte Buch finden:

Nach "altem" Recht verblieb das Familienbuch bei dem Standesamt, in dessen Bezirk der Ehemann seine Hauptwohnung am Tage seiner rechtskräftigen Scheidung hatte.


Nach "neuem" Recht verbleibt das Familienbuch bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die geschiedenen Ehegatten ihre letzte gemeinsame Wohnung hatten.
Die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Ihrer letzten aufgelösten Ehe erhalten Sie vom Standesamt, in dessen Bezirk Ihre letzte gemeinsame Wohnung lag.

 


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz