Untersuchungsberechtigungsscheine


Allgemeine Informationen

Tel.: (03 83 92) 68 353 oder 68 316
E-Mail:

 

 

Erläuterungen:

  • für Jugendliche unter 18 Jahren, erhalten auf Antrag einen Untersuchungsberechtigungsschein
  • für die Erstuntersuchung
  • bei Beginn einer Ausbildung und nach einem Jahr, einen Untersuchungsberechtigungsschein
  • für die Nachuntersuchung

Für Jugendliche mit Hauptwohnsitz im Land Mecklenburg-Vorpommern trägt das Land die Kosten der Untersuchungen, die nach dem Gesetz erforderlich sind. Nicht erstattet werden die Fahrkosten von und zum Arzt.


Da der Untersuchungsberechtigungsschein für die Erstuntersuchung grundsätzlich nur einmal erteilt wird und die Untersuchung bei Beginn der Beschäftigung nicht länger als 14 Monate zurückliegen darf, muss darauf geachtet werden, dass sich der Jugendliche nicht früher als 14 Monate vor Beschäftigungsbeginn untersuchen lässt.

 


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz