Wohngeld


Allgemeine Informationen

Mitarbeiterin:  Frau Müller, Frau Schellenberger
Zimmer-Nr:1.15
Tel.:

(03 83 92) 6 83 21

(03 83 92) 6 83 61

E-Mail:

 

 

Postanschrift:
Stadt Sassnitz
Wohngeldbehörde
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz
 
  

 

Was ist Wohngeld und wer erhält es?

 

Wohngeld gibt es insbesondere

  • als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung
  • als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Voraussetzungen, ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, hängt ab von drei Faktoren:

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens der Familienmitglieder,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete (beim Mietzuschuss) beziehungsweise Belastung (beim Lastenzuschuss).

Ein Antrag muss sein
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Das Antragsformular erhalten Sie bei der Wohngeldbehörde der Stadt Sassnitz im Rathaus, Hauptstraße 33, Zi. 1.16.

Das Gesamteinkommen
Das Gesamteinkommen setzt sich zusammen aus der Summe der Jahreseinkommen aller Familienmitglieder.

Jahreseinkommen ist die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des Steuergesetzes.

Bei der Berechnung wird das Jahreseinkommen zugrunde gelegt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist. Hierzu kann auch von dem Einkommen der letzten 12 Monate vor Antragstellung ausgegangen werden.
Bei überwiegend gleichbleibendem Einkommen ist also das zu erwartende Einkommen nachzuweisen, während bei erheblich schwankendem Einkommen das Einkommen der letzten 12 Monate nachzuweisen ist.
Geeignete Nachweise sind beispielsweise Verdienstbescheinigungen, Steuerbescheide, Arbeitslosenbescheide, Leistungsnachweise der Krankenkassen, Rentenbescheide usw.

Absetzungen vom Einkommen
Um Absetzungen vom Einkommen vornehmen zu können, müssen Sie geeignete Nachweise erbringen, wie zum Beispiel:

  • Nachweis der Kranken- und Rentenversicherung bei Gewerbetreibenden oder Selbständigen,
  • Nachweis über erhöhte Werbungskosten,
  • Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft,
  • Nachweis der Pflegebedürftigkeit,
  • Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen.

Nachweis über die Miete
Die Miethöhe und -zusammensetzung weisen Sie mittels einer Mietbescheinigung nach. Diese füllt Ihnen Ihr Vermieter aus. Es kann jeweils nur eine angemessene Miete berücksichtigt werden.


Ansprechpartner

Hauptamt
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz