Reinigung der Straßen


Allgemeine Informationen

Tel.: (03 83 92) 6 82 02
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Erläuterungen: 
Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze


Die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich Winterdienst ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Sassnitz geregelt.


Für die Leistungen der öffentlichen Einrichtung "Straßenreinigung" der Stadt Sassnitz werden Gebühren erhoben.


Die Reinigungspflicht für bestimmte Straßen und Straßenteile innerhalb der geschlossenen Ortsteile wurde auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Zu den Straßen gehören die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahnen, Gehwege, Rinnen, Radwege, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen ohne Rücksicht darauf, ob und wie die einzelnen Straßenteile befestigt sind. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat sowie Wildkräuter.

 

Im Winter umfasst die Reinigungspflicht auch die Beseitigung von Schnee und Eis, ferner bei Glätte das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährliche Fahrbahnstellen. Bei Schneefall sind die Gehwege und Fußgängerüberwege freizuhalten.

 


Ansprechpartner

Bauverwaltung
Hauptstraße 34
18546 Sassnitz