Lohnsteuerkarten


Allgemeine Informationen

Tel.: (03 83 92) 68 353 oder 68 316
E-Mail:

 

 

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass keine neuen Lohnsteuerkarten ab dem Jahr 2011 versandt werden. Das Lohnabzugsverfahren wird auf ein elektronisches Verfahren umgestellt und erfolgt ab dem Jahr 2012. Die Arbeitgeber erhalten die Lohnsteuerabzugsmerkmale dann direkt von der Finanzverwaltung.

 

Für die Übergangszeit behält die Lohnsteuerkarte für 2010 auch für das Jahr 2011 ihre Gültigkeit. Arbeitgeber müssen die Lohnsteuerkarten der Arbeitnehmer für 2010 weiter aufbewahren. Die Lohnsteuerkarte dient bis zur Umstellung des Verfahrens weiterhin als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer. Sind Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen, gelten diese auch im Jahr 2011 weiter.

 

Die Stadtverwaltung war bis zum 31. 12. 2010 für die Ausstellung und Änderung der Lohnsteuerkarte 2010 zuständig.

 

Das Finanzamt ist bis zu diesem Zeitpunkt bereits für Lohnabzugsmerkmale zuständig, die ab dem 1. Januar 2011 wirksam werden, wie zum Beispiel Wechsel der Steuerklasse im Dezember 2010 für Ehegatten ab dem 1. Januar 2011.

 

Für Änderungen der Meldedaten an sich (z. B. Heirat, Geburt, Kirchenein- und -austritt) sind weiterhin die Gemeinden zuständig.

 

Aufgaben, die bisher von der Stadtverwaltung erledigt wurden, werden ab 2011 auf das Finanzamt übertragen. Hierzu gehören unter anderem die Steuerklassenänderungen nach Heirat oder Trennung, Kinder unter 18, Steuerklassenwechsel, zum Beispiel zwischen III/V und IV/V.

 

Wird im Jahr 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt grundsätzlich das Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung anstelle der Lohnsteuerkarte aus.

 

Das Lohnsteuerermäßigungsverfahren ändert sich grundsätzlich nicht. Für das Jahr 2011 gelten einmalig sämtliche beantragten Freibeträge des Jahres 2010 automatisch weiter.

 

Ändert sich für 2011 etwas an den Lohnsteuerabzugsmerkmalen gegenüber dem Jahr 2010 (zum Beispiel Minderung des eingetragenen Freibetrages), ist der Bürger verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen.

 

Ab dem Kalenderjahr 2012 werden die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für den Arbeitgeber bereitgestellt. Der Arbeitgeber benötigt dafür die Identifikationsnummer und das Geburtsdatum des Arbeitnehmers.

 

Weitergehende Hinweise und Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie im Internet unter www.elster.de.

 

Die Zentrale Informations- und Annahmestelle der Nebenstelle Bergen des Finanzamtes Stralsund in der Wasserstraße 15d, 18528 Bergen auf Rügen stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung unter der Telefonnummer 03 83 92 / 6 83 33.

 


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz