Flächennutzungsplan


Allgemeine Informationen

Tel.: (03 83 92) 6 82 14
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Erläuterungen: 
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar.


Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam. Jedermann kann dann den Flächennutzungsplan und den Erläuterungsbericht einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.


Die Stadt Sassnitz besitzt einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet. Für Teilgebiete der Stadt Sassnitz wurden Bebauungspläne als Satzungen beschlossen, die rechtsverbindliche Festsetzungen für die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in den jeweiligen Geltungsbereichen enthalten.


Ansprechpartner

Bauverwaltung
Hauptstraße 34
18546 Sassnitz