Denkmalschutz / Denkmalpflege


Allgemeine Informationen

Tel.: (03 83 92) 6 82 14
E-Mail:

 

 

Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, die Denkmale als Quellen der Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken.

 

Als Denkmale im Sinne des o. g. Gesetzes gelten Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, der Städte und Siedlungen oder der Entwicklung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen sind. Für die Erhaltung und Nutzung müssen künstlerische, wissenschaftliche, geschichtliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

 

Baudenkmale sind Denkmale, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen. Dazu zählen außerdem Garten-, Friedhofs- und Parkanlagen sowie andere vom Menschen geschaffene Landschaftsteile, wenn sie die Bedingungen für ein Denkmal erfüllen.

 

Denkmalbereiche sind Gruppen baulicher Anlagen, die aus Denkmalschutzgründen erhaltenswert sind, unabhängig davon, ob die einzelnen baulichen Anlagen für sich Baudenkmale sind.

 

Bewegliche Denkmale sind alle nicht ortsfesten Denkmale.

 

Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Denkmale, die sich im Boden, in Mooren sowie in Gewässern befinden oder befanden.

 

Denkmalschutzbehörde: 
Untere Denkmalschutzbehörde sind die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte. Diese sind auch für den Vollzug des Gesetzes zuständig. Als Denkmalfachbehörden wirken das Landesamt für Denkmalpflege und das Landesamt für Bodendenkmalpflege. Sie sind zuständig für die systematische Erfassung, wissenschaftliche Untersuchung und Erforschung der Denkmale, für Anleitung und Betreuung von Konservierung und Restaurierung von Denkmalen sowie für die fachliche Überwachung dieser Maßnahmen sowie für wissenschaftliche Ausgrabungen, Bergung und Restaurierung von Bodendenkmalen.

 

Die Baudenkmale für das Gebiet der Stadt Sassnitz sind in der Kreisdenkmalliste erfasst.

 

Gesetzesgrundlage:

Gesetz zum Schutz und zur Pfllege der Denkmale im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Denkmalschutzgesetz - DSchG M-V) vom 06. Januar 1998

 

Ansprechpartner im Landkreis Vorpommern-Rügen:

 

- Denkmalpflege: Herr Sommer-Scheffler 

  Tel.: (0 38 31)  357 2915

- Bodendenkmal: Herr Kinkeldey 

  Tel.: (0 38 326) 59 266

 


Ansprechpartner

Bauverwaltung
Hauptstraße 34
18546 Sassnitz