Bebauungsplan


Allgemeine Informationen

Tel.: (03 83 92) 6 82 03
E-Mail:

 

Erläuterungen:

 

Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Dies können u. a. Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grund-stücksflächen, Stellung der baulichen Anlagen, Mindest- und Höchstmaße von Größe, Breite, Tiefe der Baugrundstücke, Flächen für Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Versorgungsflächen, Grünflächen sein. Ergänzend dazu kann eine Gemeinde örtliche Bauvorschriften gemäß § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern erlassen.


Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan als Satzung. Mit Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Der Bebauungsplan und die Begründung dazu kann von jedermann eingesehen werden.

 

Die rechtskräftigen Bebauungspläne sind unter dem Verweis / Link "Bebauungspläne" aufgeführt.


Ansprechpartner

Bauverwaltung
Hauptstraße 34
18546 Sassnitz