Bauleitplanung


Allgemeine Informationen

Tel.: (03 83 92) 6 82 03
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Erläuterungen:

 

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.


Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.


Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Die Pläne sind mit den Zielen der Raumordnung und den Planungen der Nachbargemeinden abzustimmen.


Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.

 

Die Stadt Sassnitz besitzt einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet. Für Teilgebiete der Stadt Sassnitz wurden Bebauungspläne als Satzungen beschlossen, die rechtsverbindliche Festsetzungen für die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in den jeweiligen Geltungsbereichen enthalten.

 


Ansprechpartner

Bauverwaltung
Hauptstraße 34
18546 Sassnitz