Auskunftssperren


Allgemeine Informationen

Tel.: (03 83 92) 68 353 oder 68 316
E-Mail:

 

Erläuterungen:

 

Auf Antrag kann eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leib, Leben und ähnliche schutzwürdige Güter entstehen könnten.

 

Notwendige Unterlagen:

  • Formloser Antrag mit detaillierter Sachverhaltsschilderung
  • Benennung der Person, von denen Gefahren befürchtet werden
  • Benennung der Personen, die geschützt werden müssen
  • Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben

Ansprechpartner

Ordnungsamt
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz