Informationen zur Kündigung der Garagen der Stadt Sassnitz
Die Stadt Sassnitz kündigt zum 31.12.2025 die Nutzungsverträge für ihre Garagen mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Dies erfolgt im Zuge einer umfassenden rechtlichen und verwaltungstechnischen Neustrukturierung der Garagenverträge. Ziel ist es, die bestehenden, teils sehr unterschiedlichen Nutzungsvereinbarungen an die geltende Rechtslage anzupassen und auf eine einheitliche Basis gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu stellen.
Folgende Punkte sollen durch die Neugestaltung geregelt und verbessert werden:
- Einheitliche und transparente Mietverträge
- Umlegung der Grundstückskosten entsprechend der Betriebskostenverordnung,
- Einbeziehung der Umsatzsteuer gemäß § 2b UStG.
- Berücksichtigung der Grundsteuer nach dem Grundsteuergesetz.
- Klarheit über bestehende Untermietverhältnisse.
- Verbesserte Verwaltung, Nutzung und Instandhaltung der Gebäude.
Als Anlage zu den Schreiben an die Nutzer ist ein neues Vertragsangebot beigefügt, das die weitere Nutzung der Garage unter neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglicht.
Im Falle der Nichtzustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen oder der Nichtretournierung der unterschriebenen Verträge wird das Nutzungsverhältnis automatisch zum 31.12.2025 beendet, die Garage muss, vollständig beräumt, an den Grundstückseigentümer übergeben werden. Nach diesem Datum geht das Garagengebäude – sofern nicht bereits geschehen – in das Eigentum der Stadt Sassnitz über.
Bei Fragen oder Klärungsbedarf steht die Stadtverwaltung per E-Mail unter Garage(at)sassnitz.de oder auf dem Postweg per Brief gerne zur Verfügung.