Grabstätten, Bestattungen


Allgemeine Informationen

Tel.: (03 83 92) 6 82 06
E-Mail:

 

 

Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Wird eine Bestattung in einer zuvor erworbenen Wahlgrab-/Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist das Nutzungsrecht nachzuweisen. Die Verleihung von Nutzungsrechten bzw. entsprechende Bestimmungen zum Übergangsrecht sind in der Friedhofssatzung (§ 14 Absatz 6) benannt.


Anfragen zu Bestattungsdienstleistungen nach den Wünschen der Hinterbliebenen (Beerdigung oder Einäscherung) sowie Fragen zu Ablauf oder Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten richten Sie bitte an die o. g. Behördenstelle.


Die Errichtung und jede Änderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Den Anträgen auf Zustimmung sind entsprechende Unterlagen gemäß § 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung beizufügen.


Die Herrichtung und Pflege der Grabstätten richtet sich nach den Bestimmungen der Friedhofssatzung und ist so zu gestalten, dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.

 

Gebühren: 
Für Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührensatzung ( Punkt 15. Friedhofsverwaltungsgebühren) erhoben.

 


Ansprechpartner

Bauverwaltung
Hauptstraße 34
18546 Sassnitz