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Hygiene- und Sicherheitskonzept

Hygiene- und Sicherheitskonzept für Sitzungen des Hauptausschusses der Stadt Sassnitz, der Stadtvertretung und ihrer Fachausschüsse


Auf der Grundlage der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) vom 23. November 2021, letzte berücksichtigte Änderung vom 11. Januar 2022 (GVOBl. M-V S. 10), erstellt die Stadt Sassnitz folgendes

 

Hygiene- und Sicherheitskonzept

 

In Sitzungen kommunaler Vertreter und sonstiger kommunaler Gremien soll das Infektionsrisiko mit Covid-19 weitestgehend minimiert werden. Neben der Eigenverantwortung einer/eines jeden Stadtvertreterin/Stadtvertreters, sachkundigen Einwohnerin/Einwohners, Verwaltungsmitarbeiterin und Verwaltungsmitarbeiters sowie Gastes bietet es sich an, einen Leitfaden für die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen auszureichen.


An den Sitzungen der Stadtvertretung nehmen in der Regel 21 Stadtvertreter*innen, der Bürgermeister und sieben Verwaltungsmitarbeiter*innen teil. Hinzu kommen im Durchschnitt 15-20 Zuschauer.


Die Fachausschusssitzungen haben regulär 11 Mitglieder, begleitet durch zwei bis vier Verwaltungsmitarbeiter*innen.


Die Mitglieder der Stadtvertretung bzw. der Fachausschüsse sitzen durch Trennwände aus Plexiglas an den im Kreis angeordneten Tischen des Ratssaales.


Der Bürgermeister und die Verwaltungsmitarbeiter*innen nehmen an Tischen Platz, die sich hinter den kommunalen Vertreter*innen befinden. Die Schriftführerin sitzt an dem dafür vorgesehenen Platz, um die entsprechende Technik zu bedienen.

 

Jeder Sitzungsteilnehmer, jeder Gast und jeder Zuschauer ist verpflichtet, dem Sitzungsdienst einen
tagesaktuellen negativen Corona-Test vorzuzeigen.

 

Für Zuschauer besteht die Möglichkeit, auf Stühlen, die einen Mindestabstand von 1,50 m nicht unterschreiten, an der Sitzung teilzunehmen. Zuschauer, die in einem Haushalt leben, dürfen direkt neben einander sitzen.


Alle Teilnehmenden haben eine medizinische Gesichtsmaske (zum Beispiel OP-Masken gemäß EN 14683) oder Atemschutzmasken (gemäß Anlage der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung - SchutzmV in der jeweils aktuellen Fassung, zum Beispiel FFP2-Masken) zu tragen. Das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung ist unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter nur zulässig, solange es zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderungen, die auf das Lippenlesen angewiesen sind, erforderlich ist.


Der Ratssaal wird nur über den Eingang im Ostflügel des Rathauses betreten. Die persönlichen Daten (Vor- und Zuname, Adresse und Telefonnummer) werden am Eingang durch Mitarbeiter*innen der Verwaltung erfasst. Ein Spender mit Desinfektionsmittel ist an diesem Eingang vorhanden und ist vor Betreten des Raumes zu nutzen.


Die Mikrofone werden mit einem Infektionsschutz versehen (z.B. Klarsichtfolie).


Eine Bewirtung ist nicht gestattet.

 

Vor, während und nach einer jeden Sitzung ist der Ratssaal zu lüften. Ein Stoßlüften in den Pausen der Sitzung ist zwingend erforderlich.


Personen mit offensichtlichen Krankheitssymptomen (Husten, Schnupfen, Fieber o.ä.) wird kein Zutritt zum Sitzungssaal gestattet.


Sollten bei einer/einem Sitzungsteilnehmer/in während der Sitzung Krankheitssymptome (Husten, Schnupfen, Fieber o.ä.) auftreten, hat die Person den Sitzungssaal umgehend zu verlassen und die Schriftführung zu informieren. Sollten bei einer/einem Sitzungsteilnehmer/in nach der Sitzung vorgenannte Krankheitssymptome auftreten, hat die Person die Schriftführung zu informieren.


Die Sitzungsteilnehmer werden aufgefordert, das Rathaus unmittelbar nach der Sitzung zu verlassen.


Die Kontaktflächen (Tische, Stuhllehnen, Türgriffe, Mikrofone) werden nach jeder Sitzung desinfiziert.


Dieses Hygiene- und Sicherheitskonzept wird für jedermann sichtbar vor dem Ratssaal (an den Eingängen zum Rathaus) angebracht.


Für die Sicherstellung der Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist vor und nach der Sitzung der Bürgermeister und während der Sitzung der/die jeweilige Ausschussvorsitzende verantwortlich.

 

Sassnitz, 13.01.2022
Frank Kracht
Bürgermeister

 

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