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Klaipéda

Vertrag über Städtepartnerschaft

zwischen der Stadt Klaipèda in der Republik Litauen

und

der Stadt Sassnitz im Land Mecklenburg-Vorpommern

der Bundesrepublik Deutschland

 

Die Stadt Sassnitz in der Bundesrepublik Deutschland und die Stadt Klaipèda in der Republik Litauen schließen einen Vertrag über Städtepartnerschaft .

Die Partnerschaft findet ihre Begründung in einer Wirtschaftsverbindung über die Fährlinie zwischen den Fährhäfen Sassnitz und Klaipèda sowie in Fortführung einer traditionellen Partnerschaft zwischen Klaipèda und dem Landkreis Rügen, wobei letzterer mit Wirkung vom 4. September 2011 im Landkreis Vorpommern-Rügen aufgegangen ist.

Es ist der Wunsch beider Seiten nach wirtschaftlicher, kultureller, humanitärer und friedlicher Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene im Interesse der Einwohner beider Regionen als Ostseeanlieger und in Europa.

Das partnerschaftliche Zusammenwirken soll bestimmt sein von:

1. Herstellung und Vertiefung vielfältiger Verbindungen zwischen den Einwohnern, ihrer Gebietskörperschaften und beschlussfassenden Gremien, einschließlich der Verwaltungen sowie ihrer Vereinigungen und Organisationen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Förderung der Zusammenarbeit im Ostseeraum bei Nutzung der Programme der Europäischen Union und nationaler Programme.

2. Förderung von Initiativen zur Stärkung der Wirtschaft, Kultur, Ausbildung, Umwelt, Tourismus und der sozialen Entwicklung bei besonderer Berücksichtigung der Jugend. Dem Zusammentreffen, der Zusammenarbeit und dem Erfahrungsaustausch der Träger der jeweiligen Zusammenschlüsse und Initiativen, den dabei entstehenden Gremien, Arbeitsgruppen, direkter Vertragsgestaltung oder ähnlichem, die diesen Inhalten dienen, wird durch die Vertragspartner Unterstützung gegeben.

3. Förderung der Herstellung dauerhafter Schiffsverbindungen über den Fährhafen Sassnitz und den Seehafen Klaipèda.

4. Herstellung und Förderung kontinuierlicher und dauerhafter Verbindung zwischen den gewählten Vertretungskörperschaften beider Städte und über die Bürgermeister als Träger der Partnerschaft.

5. Projekte der Partnerschaft sollen jährlich in besonderen Verhandlungen und
Vereinbarungen beschieden werden.

6. Im gegenseitigen Einvernehmen beider Seiten und nach Abstimmung können Änderungen im Vertrag vorgenommen werden.

7. Dieser Vertrag tritt mit dem Tag der Unterzeichnung sowohl des litauischsprachigen als auch des deutschsprachigen Exemplars in Kraft. Der Vertrag ist unbefristet und ist jeweils zum 30. Juni bzw. 31. Dezember des Jahres kündbar. Er bleibt dann noch sechs Monate in Kraft. Die Kündigung des Vertrages soll keinen Einfluss auf existierende Projekte haben, deren Realisierung in der Zeit der Wirksamkeit des Vertrages begann und die unter abgestimmten Bedingungen fortgesetzt werden können.


Unterschrieben in Klaipèda in litauischer Sprache am 1. August 2012 und in Sassnitz in deutscher Sprache am 9. Mai 2013.

Beide Ausfertigungen in litauischer und deutscher Sprache haben die gleiche Gültigkeit.

 

Für die Stadt Klaipèda Für die Stadt Sassnitz

Vytautas Grubliauskas

 

Vytautas Grubliauskas

Bürgermeister und
Präsident der Kammer

Norbert Thomas

 

Norbert Thomas
Präsident der Stadtvertretung

 

Partnerschaft

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