Einbahnstraßenregelung im Karl-Liebknecht-Ring

Sassnitz, den 24. 03. 2023
 
Seit Freitag, dem 17.03.2023, ist der Karl-Liebknecht-Ring eine Einbahnstraße. Die Beschilderung der geänderten Verkehrsführung wurde bereits vom Stadthof umgesetzt. Das Befahren der Straße ist nur noch über die erste Einfahrt möglich.
 
Achtung, auch die Vorfahrtsregelung in der Bergstraße/Weddingstraße wurde geändert. Die Bergstraße/Weddingstraße ist ab der Einmündung in den Karl-Liebknecht-Ring nicht mehr die vorfahrtsberechtigte Straße. Es gilt ab der Einmündung in den Karl-Liebknecht-Ring die „rechts-vor- links-Regelung“.
 
Diese Maßnahme ist aufgrund einer Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen durch die Stadt Sassnitz umzusetzen, da gemäß § 45 (1c) StVO in einer Tempo-30-Zone an Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich die Vorfahrtsregel nach § 8 (1) Satz 1 StVO „rechts-vor-links-Regel“ gelten muss.