Einbahnstraßenregelung im Karl-Liebknecht-Ring
Der Karl-Liebknecht-Ring ist nun eine Einbahnstraße. Die Beschilderung der geänderten Verkehrsführung wurde bereits vom Stadthof umgesetzt. Das Befahren der Straße ist nur noch über die erste Einfahrt möglich.
Die Vorfahrtsregelung in der Bergstraße/Weddingstraße wurde geändert. Die Bergstraße/Weddingstraße ist nunmehr ab der Einmündung in den Karl-Liebknecht-Ring nicht mehr die vorfahrtsberechtigte Straße. Es gilt ab der Einmündung in den Karl-Liebknecht-Ring die „rechts vor links“ Regelung. Diese Änderung ist erforderlich um dem Charakter einer Tempo 30-Zone zu entsprechen. Gemäß § 45 (1c) StVO muss an Kreuzungen und Einmündungen innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich die Vorfahrtsregel nach § 8 (1) Satz 1 StVO „rechts vor links“ gelten.