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Zensus 2022

Sassnitz, den 18.05.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Stefan Kerth,


ab dem 15. Mai 2022 werden bundesweit rund 10,2 Millionen Menschen im Rahmen der Haushaltsstichprobe sowie alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum befragt.
Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern sowie die 19 Erhebungsstellen bitten um Ihre Unterstützung für die Durchführung in unserem Bundesland.
Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über den kommenden Zensus 2022 in Deutschland informieren, falls Bürgerinnen und Bürger Fragen an Sie richten sollten. Der Zensus 2022 wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt. Erfahrungen haben gezeigt, dass sich Bürgerinnen und Bürger teilweise direkt an eine Behörde bzw. Organisation wie die Ihre wenden, wenn sie Auskunft geben müssen und sich nicht sicher sind, ob es sich um eine seriöse Befragung handelt. Daher möchte ich Sie nicht nur informieren, sondern auch darum bitten, diese Informationen an alle relevanten Bereiche in Ihrer Organisation weiterzuleiten.


Was ist der Zensus 2022?
Der Zensus ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Durch die Ergebnisse des Zensus lassen sich zentrale Fragen beantworten, zum Beispiel wo Bildungs- oder Pflegeeinrichtungen benötigt werden, wo Wohnraum fehlt oder wie viele Menschen bald das Rentenalter erreichen. Die Ergebnisse des Zensus 2022 liefern somit wichtige Informationen und Planungsgrundlagen für Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.

 

Die Erhebung wird auf Basis des Zensusgesetzes 2022 (ZensG 2022) durchgeführt und setzt die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen um, die alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu einem Zensus verpflichtet.


Wer wird beim Zensus 2022 befragt?
Im Rahmen des Zensus 2022 werden bundesweit ab dem Zensusstichtag am 15. Mai 2022 bei der Befragung der Haushalte etwa 10,2 Millionen Menschen befragt sowie bei der Gebäude- und Wohnungszählung alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum.
Für die Haushaltebefragung wurden zufällig Anschriften in allen Kommunen Deutschlands ausgewählt. In Mecklenburg-Vorpommern betrifft dies ca. 74 000 Anschriften. Alle Personen, die an den ausgewählten Anschriften leben, sind nach § 25 ZensG 2022 zur Teilnahme an der Haushaltebefragung verpflichtet. Durchgeführt wird die Haushaltebefragung durch die auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte
eingerichteten 19 Erhebungsstellen. Diese sind u. a. für die Rekrutierung, Schulung und letztlich den Einsatz der Interviewerinnen und Interviewer (sogenannte Erhebungsbeauftragte) zuständig. Auch Wohnheime (z. B. Studierendenwohnheime) und Gemeinschaftsunterkünfte (z. B. Einrichtungen für ältere und/ oder pflegebedürftige Menschen) werden in die Zensus-Befragungen einbezogen. In Wohn-heimen findet eine Befragung der dort Wohnenden durch Erhebungsbeauftragte statt. Für Gemein schaftsunterkünfte ist die jeweilige Einrichtungsleitung stellvertretend für die dort wohnenden Perso-nen nach § 26 ZensG 2022 auskunftspflichtig.

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung befragt das Statistische Amt in Mecklenburg-Vorpommern etwa 400 000 Eigentümerinnen und -eigentümer von Wohnraum schriftlich. Auch für diese Befragung besteht eine Auskunftspflicht nach § 24 ZensG 2022.


Wie laufen die Zensus-Befragungen ab?
Die Erhebungsbeauftragten legen ab ca. 10 Tage vor dem Stichtag, dem 15.05.2022, an den für die Haus-haltsstichprobe zufällig ausgewählten Anschriften sowie an den Anschriften mit Wohnheimen ein Anschreiben mit einem Terminvorschlag sowie Informationsmaterial in die Briefkästen. Sofern es seitens eines Haushaltes keinen Wunsch zur Terminveränderung gab, besucht zum vereinbarten Zeitpunkt eine Interviewerin bzw. ein Interviewer den Haushalt unter Berücksichtigung der erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Alle Erhebungsbeauftragten können sich mittels eines Zensusausweises (Muster siehe Anlage) in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Mitarbeitende der örtlichen Er-hebungsstelle ausweisen.


In einem kurzen persönlichen Gespräch werden allgemeine Fragen zur Person und ggf. weiteren Haus haltsmitgliedern (z. B. den minderjährigen Kindern des Haushaltes) gestellt. Das Interview dauert etwa 5 bis 10 Minuten. Darüber hinaus erhalten ausgewählte Haushalte Online-Zugangsdaten für die Beant-wortung weiterer Fragen. Für jedes Haushaltsmitglied gibt es einen eigenen Online-Fragebogen. Der Online-Fragebogen wird in 14 Sprachen angeboten. Das Ausfüllen des Online-Fragbogens dauert etwa 10 Minuten. Alternativ wird der Fragebogen auf Nachfrage auch im Papierformat bereitgestellt und kann schriftlich ausgefüllt werden.


Bei der Erhebung an Gemeinschaftsunterkünften stehen die Interviewerinnen bzw. Interviewer den Ein-richtungsleitungen in einem persönlichen Gespräch für Rückfragen zum Zensus 2022 zur Verfügung. Die Erhebung erfolgt hier ausschließlich online.
Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung erhalten die Haus- und Wohnungseigentümer/ -innen einen Brief mit der Aufforderung, die Daten über einen Online-Fragebogen zu melden. Um die Befragung möglichst ressourcenschonend durchzuführen, wird beim ersten Anschreiben für die Online-Meldung geworben und kein Papierfragebogen mitgeschickt.


Wie werden die Daten geschützt?
Um den Datenschutz zu gewährleisten, sind alle mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Per-sonen zur Wahrung der Geheimhaltung gemäß § 16 Bundesstatistikgesetz verpflichtet. Personenbezo-gene Daten, wie z. B. der Name, werden als sogenannte Hilfsmerkmale zur Durchführung und Steuerung der Erhebung abgefragt. Sie werden nicht ausgewertet und frühestmöglich von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht, sodass keine Rückschlüsse auf die befragten Personen möglich sind. Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt und die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergege-ben.


Weiteres
Weitere Informationen finden Sie auf www.zensus2022.de. Dort gibt es ein Informationsangebot und Antworten auf häufig gestellte Fragen in leichter Sprache, Gebärdensprache und neben Deutsch in 15 weiteren Sprachen.

Wenn Sie Fragen zum Zensus 2022 haben, melden Sie sich gerne per E-Mail (zensus2022@statistik-mv.de) oder telefonisch unter 0385/588 56898.


Bitte geben Sie an Bürgerinnen und Bürger, die sich mit Fragen zum Zensus 2022 an Sie wenden, unsere Hotline-Telefonnummer 0385/207 47 538 weiter.


Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Christian Boden
Amtsleitung

 
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