Hinweis zu Verpflichtungen von Tierhaltern
Nach vermehrten Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Sassnitz möchten wir an die Verpflichtung von Tierhaltern erinnern, dass gemäß § 6 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Sassnitz sowie Artikel 4 Absatz 2 Nr. 4 der Richtlinie zur Stadtverordnung Verunreinigungen (bspw. Hunde- und Katzenkot, Hinterlassenschaften von Pferden usw.) sofort zu beseitigen sind.
Für die Entfernung von Hunde- und auch Katzenkot stehen an unterschiedlichen Orten des Stadtgebietes Hundetoiletten zur Verfügung. Wir bitten Sie dringend, diese zu benutzen, um die Sauberkeit in der Stadt Sassnitz zu erhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!