Sanierung, Sanierungsgebiet


Allgemeine Informationen

Tel.: (03 83 92) 6 82 14
E-Mail: 

 

 

Erläuterungen:
Im Jahr 1992 wurde durch die Stadtvertretung ein 20 ha großes Gebiet des Stadtterritoriums (um die Altstadt) förmlich als Sanierungsgebiet "Altstadt" (Sanierungssatzung) festgesetzt. Damit wurde eine wesentliche Voraussetzung zum Erhalt bzw. zur Revitalisierung der historisch gewachsenen Altstadt mit ihrem unverwechselbaren Stadtbild geschaffen.

 

Gesetzesgrundlage: 
Baugesetzbuch Zweites Kapitel. Besonderes Städtebaurecht. Erster Teil. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen. (§§ 136 bis 164b BauGB)


Die Ziele der Sanierung wurden in einem Rahmenplan dargestellt. Er beinhaltet Vorgaben zur Gestaltung, einen Maßnahmeplan, ein Verkehrs- und ein Nutzungskonzept. Die von der Stadtvertretung beschlossene Erhaltungssatzung hat zum Ziel, die städtebauliche Eigenart des Gebietes der Altstadt von Sassnitz aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt zu erhalten. Sanierungssatzung und Erhaltungssatzung begründen einen besonderen Genehmigungsvorbehalt auch für solche Maßnahmen, die keiner bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen.

 

Anträge auf sanierungsrechtliche Genehmigung von Vorhaben und Maßnahmen können formlos mit genauer Beschreibung des Vorhabens bei o. g. Adresse eingereicht werden .


Aufgrund der Komplexität und der Schwierigkeit der Aufgabe und des durch die Stadt allein nicht finanzierbaren Kostenumfangs wurde Sassnitz in das allgemeine Städtebauförderungsprogramm des Landes Mecklenburg -Vorpommern aufgenommen. Damit sind die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durch Kombination von Bundes-, Landes- und Gemeindemitteln finanzierbar.


Es werden sowohl öffentliche als auch private Maßnahmen gefördert. Für kleinteilige Maßnahmen (Gestaltungsmaßnahmen an Gebäuden, Verbesserung der Wärmedämmung, Gestaltung der Grundstücksränder) ist eine vereinfachte Förderung möglich (siehe u. g. Förderrichtlinie der Stadt).

 

Die Gesellschaft für Stadterneuerung und Ortsentwicklung Mecklenburg mbH (GSOM), Markt 18, 18528 Bergen ist von der Stadt mit der Durchführung der Sanierung beauftragt. Die Aufgaben bestehen in der Beratung bei Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, Durchführung der Ordnungs- und Baumaßnahmen, Erwerb, Tausch oder Verkauf von Grundstücken sowie die Verwaltung des Sondervermögens als Treuhänder.

 


Ansprechpartner

Bauverwaltung
Hauptstraße 34
18546 Sassnitz