Vertriebenenangelegenheiten


Allgemeine Informationen

Tel.: (03 83 92) 6 83 12
E-Mail:

 

 

Erläuterungen:

Wer Vertriebener ist, regelt das Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG). Ihr Wohnsitzstandesamt regelt auf Antrag die Namensführung der Vertriebenen und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG sind.


Es wird empfohlen, im Standesamt persönlich vorzusprechen, um Auskünfte zu erhalten, welche Papiere und Unterlagen für diese Angelegenheit erbracht werden müssen.


Ansprechpartner

Standesamt
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz