Einbürgerungen (Naturalisation)


Allgemeine Informationen

Tel.: (03 83 92) 6 83 12
E-Mail:

 

 

Einbürgerung ist eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Ein Ausländer, der sich im Inland niedergelassen hat, kann auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er nach seinem bisherigen Heimatrecht unbeschränkt geschäftsfähig ist oder nach den deutschen Gesetzen unbeschränkt geschäftsfähig sein würde oder der Antrag von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung gestellt wird.


Weitere Voraussetzungen sind, dass der Bewerber einen unbescholtenen Lebenswandel führt, am Ort seiner Niederlassung eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen gefunden hat und er dort imstande ist, sich und seine Angehörigen zu ernähren.


Die Einbürgerung wird mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam; sie erstreckt sich auf minderjährige Kinder, wenn in der Einbürgerungsurkunde kein Vorbehalt gemacht wird.

 

Landkreis Vorpommern-Rügen
Standesamtsaufsicht    

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18546 Sassnitz