Der Wasser- und Bodenverband Rügen gibt bekannt, dass die diesjährigen Mäharbeiten an den Gewässern in der Zeit vom 1. August 2012 bis zum 2. Dezember 2012 durchgeführt werden.
Deiche 2. Ordnung sollen zwei Mal pro Jahr ab Mai bis Oktober 2012 gemäht werden. Des Weiteren werden die Grabenräumungen, Reparaturen und Holzungen entsprechend dem abgestimmten Unterhaltungsplan, den Festlegungen der Verbandsschauen und den notwendig werdenden Korrekturen innerhalb des Jahres realisiert.
Die Anlieger an den Gewässern und Deichen sind aufgefordert, die Zugänglichkeit zu gewähren. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von fünf Metern so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.
Gemäß § 66 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der aktuellen Fassung haben die Anlieger und Hinterlieger das Aufbringen und Einebnen des Aushubs auf ihren Grundstücken zu dulden, soweit dadurch die bisherige Nutzung nicht dauerhaft beeinträchtigt wird.
Teschenhagen, 12. Januar 2012
gez. Frenzel
Geschäftsführer