Fördermittel für Sanierung von Kleinkläranlagen schnell beantragen
Bis Ende des Jahres 2013 muss die Sanierung aller Kleinkläranlagen der Insel Rügen abgeschlossen sein.
Einleitungen aus veralteten Grundstückskläranlagen sind einzustellen. Für die Sanierung der Anlagen sind erhöhte Fördermittel nur in diesem Jahr verfügbar.
Hintergrund
Die Umstellung alter Abwasserbeseitigungsanlagen im ländlichen Raum auf den aktuellen Stand der Technik ist auch zwanzig Jahre nach der Wende nicht umfassend erfolgt. Deshalb hat der Landtag mit Beschluss vom 05.03.2009 die Landesregierung aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, schnellstmöglich eine nachhaltige und ökologisch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Abwasserbehandlung im ländlichen Siedlungsbereich zu erreichen.
Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist es vordringliche Aufgabe der Wasserbehörden, bis spätestens Ende 2013 Einleitungen aus Grundstücksabwasseranlagen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, zu schließen. Wasserrechtlichen Gestattungen älteren Datums, die bisher Bestand hatten, werden durch Verwaltungsakt der unteren Wasserbehörde aufgehoben.
Verfahrensweise
Die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Rügen führen im Rahmen ihrer Gewässeraufsicht schrittweise grundstücksbezogene wasserrechtliche Kontrollen durch. Hierbei werden die Grundstückseigentümer aufgefordert, in angemessener Frist - längstens innerhalb von 2 Jahren - ihre Abwasseranlagen den gesetzlichen Erfordernissen und damit dem Stand der Technik anzupassen. Denkbar sind hier der Bau einer neuen Kleinkläranlage, die technische Anpassung (soweit möglich) einer bestehenden Anlage oder die Errichtung einer abflusslosen Sammelgrube, die regelmäßig abgefahren werden muss. Fragen zur Zweckmäßigkeit im jeweiligen Einzelfall werden durch die untere Wasserbehörde gerne beantwortet.
Förderung
Die Grundstückseigentümer der Insel sollten jedoch nicht darauf warten, bis ihre Gemeinde / ihr Ortsteil von der unteren Wasserbehörde kontrolliert wird. Nur wer jetzt selbstständig zeitnah einen Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis einreicht, kann von den für das Jahr 2009 erhöhten Fördermitteln für den Bau von Kleinkläranlagen profitieren.
Wie viel Fördermittel gibt es?
Die Landesregierung hat die Richtlinie zur Förderung von Abwasseranlagen mit Wirkung vom 24.03.2009 geändert und die Fördersätze verdoppelt. Danach beträgt die Höhe des Zuschusses für:
- Kleinkläranlagen mit einer Kapazität bis zu 10 Einwohnerwerten (EW) und zuwendungsfähigen Ausgaben (Investitionssumme) von mindesten 3500 Euro 1500,- EUR
- Kläranlagen mit einer Kapazität bis zu 20 EW und zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 7000 Euro 3000,- EUR
- Kläranlagen mit einer Kapazität bis zu 50 EW und zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 10.000 Euro 4000,- EUR.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die erhöhte Förderung gilt nur
für Anträge, die bis zum 31.12.2009 bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Diese Vorhaben müssen bis 31.12.2011 durchgeführt und abgerechnet sein.
Welche Anlagen werden gefördert?
Zuwendungsfähig sind Kleinkläranlagen zur biologischen Reinigung von Abwasser aus bestehenden Wohngebäuden für eine Abwassermenge bis 8 m³/Tag, die mindestens 10 Jahre ordnungsgemäß betrieben werden müssen. Förderfähig sind alle Ausgaben für Investitionen, die zur Errichtung, Umgestaltung oder Erweiterung von Kleinkläranlagen zur biologischen Behandlung des Abwassers erforderlich sind sowie die zugehörigen Ausgaben für Zu- und Ableitung des Abwassers.
Die Bewilligungsbehörde, hier die untere Wasserbehörde des Landkreises Rügen, entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht. Die Förderbeträge werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen der europäischen Projektförderung zur Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) gewährt.
Antragsunterlagen
Antragsunterlagen und Unterlagen zum Antragsverfahren sind bei der Landkreisverwaltung Rügen im Umweltamt, Störtebekerstraße 30 in Bergen, Telefon 0 38 38/81 32 96, erhältlich oder können per E-Mail angefordert werden (Amt70
Landkreis-Ruegen.de) Zusätzlich ist eine Downloadmöglichkeit über die Internetseite des Landkreises Rügen www.landkreis-ruegen.de unter den Menüpunkten "Kreisverwaltung" / "Antragsformulare" eingerichtet.