Bauverwaltung
Tel.: (03 83 92) 6 82 08 | Stadt Sassnitz |
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Erläuterungen:
Förderung des Wohnungsbaus in Mecklenburg- Vorpommern:
Geregelt in den nachfolgenden Richtlinien, die jährlich neu gefasst werden.
Für den Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden. Sie sind erhältlich beim Landesförderinstitut Mecklenburg- Vorpommern, Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale, in Schwerin sowie den Vorprüfstellen der Landkreise.
Vorprüfstelle für das Gemeindegebiet Sassnitz :
Landkreis Rügen, Billrothstraße 5 in 18528 Bergen auf Rügen; Sachgebiet Hochbau/Wohnungsbauförderung über Telefon-Zentrale: (0 38 38) 81 30