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Urkundenanforderung auch für Ahnen- und Familienforschung



Ordnungs- und Hafenamt
Standesamt

Tel.: (03 83 92) 6 83 12
Fax.: (03 83 92) 2 23 63
E-Mail: standesamtsassnitz.de

Stadt Sassnitz
Standesamt
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz

Sprechzeiten:

 
Montag
Dienstag
Donnerstag
Freitag


09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr
geschlossen


 


13:00 - 15:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr

Erläuterungen:

Geburts-, Abstammungs-, Heirats- oder Sterbeurkunden (auch internationale) können Sie nur bei dem Standesamt erhalten, das die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat. Der Grund dafür ist, dass alle Urkunden eines Standesamtes am Ende jedes Jahres zu Personenstandsbüchern (Geburten-, Heirats- oder Sterbebüchern) gebunden werden, die dann in dem jeweiligen Standesamt verbleiben.


Sollten Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Ihrer Eltern (Familienbücher werden in den alten Bundesländern seit dem 01.01.1958 und in den neuen Bundesländern seit dem 03.10.1990 geführt), zum Zwecke einer Eheschließung benötigen, so finden Sie das gewünschte Buch wie folgt:

Nach "altem" Recht verblieb das Familienbuch bei dem Standesamt, in dessen Bezirk der Ehemann seine Hauptwohnung am Tage seiner rechtskräftigen Scheidung hatte.


Nach "neuem" Recht verbleibt das Familienbuch bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die geschiedenen Ehegatten ihre letzte gemeinsame Wohnung hatten.
Die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Ihrer letzten aufgelösten Ehe erhalten Sie vom Standesamt, in dessen Bezirk Ihre letzte gemeinsame Wohnung lag.