Startseite > Bürgerinfo > Sassnitz von A-Z > Untersuchungsberechtigungsscheine

Untersuchungsberechtigungsscheine



Ordnungs- und Hafenamt
Einwohnermeldestelle

Tel.: (03 83 92) 6 83 33
Fax.: (03 83 92) 2 23 63
E-Mail: einwohnermeldestellesassnitz.de

Stadt Sassnitz
Einwohnermeldestelle
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz

Sprechzeiten:

 
Montag
Dienstag
Donnerstag
Freitag


09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr


 


13:00 - 15:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr

Erläuterungen:

Für Jugendliche mit Hauptwohnsitz im Land Mecklenburg-Vorpommern trägt das Land die Kosten der Untersuchungen, die nach dem Gesetz erforderlich sind. Nicht erstattet werden die Fahrkosten von und zum Arzt.


Da der Untersuchungsberechtigungsschein für die Erstuntersuchung grundsätzlich nur einmal erteilt wird und die Untersuchung bei Beginn der Beschäftigung nicht länger als 14 Monate zurückliegen darf, muss darauf geachtet werden, dass sich der Jugendliche nicht früher als 14 Monate vor Beschäftigungsbeginn untersuchen lässt.


zurück