Ordnungs- und Hafenamt
Einwohnermeldestelle
Tel.: (03 83 92) 6 83 33 | Stadt Sassnitz |
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Erläuterungen:
Für Jugendliche mit Hauptwohnsitz im Land Mecklenburg-Vorpommern trägt das Land die Kosten der Untersuchungen, die nach dem Gesetz erforderlich sind. Nicht erstattet werden die Fahrkosten von und zum Arzt.
Da der Untersuchungsberechtigungsschein für die Erstuntersuchung grundsätzlich nur einmal erteilt wird und die Untersuchung bei Beginn der Beschäftigung nicht länger als 14 Monate zurückliegen darf, muss darauf geachtet werden, dass sich der Jugendliche nicht früher als 14 Monate vor Beschäftigungsbeginn untersuchen lässt.