Ordnungs- und Hafenamt
Gewerbewesen
Tel.: (03 83 92) 6 83 16 | Stadt Sassnitz |
Sprechzeiten: | |
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Erläuterungen:
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig, ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung Waren feilbietet. Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Die Beantragung erfolgt am Wohnort des Gewerbetreibenden.
Notwendige Unterlagen:
Benötigte Formulare:
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte.
Gebühren:
für selbständige Tätigkeit
unbefristet 153,39 EUR
befristet für 1 Jahr 51,13 EUR
für unselbständige Tätigkeit 51,13 EUR
Änderungen und Ergänzungen von Auflagen, Erweiterungen 10,22 EUR