Ordnungs- und Hafenamt
Standesamt
Tel.: (03 83 92) 6 83 12 | Stadt Sassnitz |
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Erläuterungen:
Nach § 1 PStG obliegt dem Standesbeamten die Beurkundung des Personenstandes. Darunter versteht das Gesetz in erster Linie
die Beurkundung der Geburt, der Eheschließung und des Todes in die dafür bestimmten Personenstandsbüche.