Anmeldung bei Umzug nach Sassnitz
Ordnungs- und Hafenamt
Einwohnermeldestelle
Tel.: (03 83 92) 6 83 33 | Stadt Sassnitz |
Sprechzeiten: | |
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Notwendige Unterlagen:
Hinweis:
Wenn Sie Ihre bisherige Wohnung beibehalten, ist keine Abmeldung erforderlich. Innerhalb einer Woche müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, wenn Sie nach Sassnitz gezogen sind.
Die erforderlichen Vordrucke erhalten Sie in der Einwohnermeldestelle.
Die Anmeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem Vertreter mit allen angefügten Unterlagen vorzulegen.
Abmeldung bei Umzug aus Sassnitz
Notwendige Unterlagen:
Fristen:
Auch für die Abmeldung gilt die Frist von einer Woche, innerhalb der Sie den Wegzug der Meldebehörde mitteilen müssen.
Hinweise:
Die Abmeldebestätigung, die Ihnen die Meldebehörde ausstellt, benötigen Sie für die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort.
Den Meldeschein und die Wohnungsgebererklärung können Sie auch der Meldebehörde zusenden.
Anschrift:
Stadt Sassnitz
Einwohnermeldestelle
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz
Umzug innerhalb von Sassnitz
Notwendige Unterlagen:
Auch wenn Sie innerhalb von Sassnitz umziehen, müssen Sie dies innerhalb einer Woche der Meldebehörde mitteilen.
Die Ummeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem Vertreter mit allen angeführten Unterlagen vorzulegen.