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Meldeangelegenheiten (An-, Um-, Abmeldungen)



Anmeldung bei Umzug nach Sassnitz

Ordnungs- und Hafenamt
Einwohnermeldestelle

Tel.: (03 83 92) 6 83 33
Fax.: (03 83 92) 2 23 63
E-Mail: einwohnermeldestellesassnitz.de

Stadt Sassnitz
Einwohnermeldestelle
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz

Sprechzeiten:

 
Montag
Dienstag
Donnerstag
Freitag


09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr


13:00 - 15:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr

Notwendige Unterlagen:

Hinweis:
Wenn Sie Ihre bisherige Wohnung beibehalten, ist keine Abmeldung erforderlich. Innerhalb einer Woche müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, wenn Sie nach Sassnitz gezogen sind.
Die erforderlichen Vordrucke erhalten Sie in der Einwohnermeldestelle.
Die Anmeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem Vertreter mit allen angefügten Unterlagen vorzulegen.

 

Abmeldung bei Umzug aus Sassnitz

 

Notwendige Unterlagen:

Fristen:
Auch für die Abmeldung gilt die Frist von einer Woche, innerhalb der Sie den Wegzug der Meldebehörde mitteilen müssen.

 

Hinweise:
Die Abmeldebestätigung, die Ihnen die Meldebehörde ausstellt, benötigen Sie für die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort.
Den Meldeschein und die Wohnungsgebererklärung können Sie auch der Meldebehörde zusenden.

 

Anschrift:
Stadt Sassnitz
Einwohnermeldestelle
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz

 

Umzug innerhalb von Sassnitz

 

Notwendige Unterlagen:

Auch wenn Sie innerhalb von Sassnitz umziehen, müssen Sie dies innerhalb einer Woche der Meldebehörde mitteilen.
Die Ummeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem Vertreter mit allen angeführten Unterlagen vorzulegen.


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