Ordnungs- und Hafenamt
Gewerbewesen
Tel.: (03 83 92) 6 83 16 | Stadt Sassnitz |
Sprechzeiten: | |
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Erläuterungen:
Wer den selbständigen Betrieb eines bestehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle aufnimmt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Das gleiche gilt bei der Verlegung, dem Wechsel bzw. Erweiterung des Gegenstandes sowie der Aufgabe des Betriebes.
Hinweis:
Eine Erlaubnis ist erforderlich für:
Automatenaufsteller
benötigen eine Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes - Beantragung im Gewerbewesen Sassnitz sowie die Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit - Beantragung am Wohnort
Notwendige Unterlagen:
Benötigte Formulare:
Gebühren:
Gewerbeanmeldung 26,00 EUR
Gewerbeummeldung 26,00 EUR