Bauverwaltung
Hochbau und Bauordnung
Tel.: (03 83 92) 6 82 03 | Stadt Sassnitz |
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Zuständige Behörde:
Anträge auf Baugenehmigungen für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und den Abbruch von baulichen Anlagen werden durch das Bauordnungsamt des Landkreises Rügen, Billrothstraße 5 in 18528 Bergen auf Rügen bearbeitet.
Hinweise:
Die Stadt Sassnitz wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beteiligt.
Die o. g. Behördenstelle der Stadt erteilt dem Bauherrn/Planverfasser Auskünfte zu den planungsrechtlichen Festsetzungen und der öffentlichen Erschließung für das Baugrundstück.
Notwendige Unterlagen:
Einreichung der Anträge und Bauvorlagen
Die Anträge und Bauvorlagen sind gemäß der Bauprüfverordnung-BauPrüfVO mindestens dreifach beim Bauordnungsamt des Landkreises Rügen einzureichen.
Bautechnische Nachweise sind nur zweifach einzureichen.
Benötigte Formulare:
Bezugsmöglichkeiten der Vordrucke
Die öffentlich bekannt gemachten Vordrucke sind in ausgewählten Schreibwaren- und Buchgeschäften sowie bei den einschlägigen Vordruckverlagen erhältlich.