Öffentliche Bekanntmachung von Fundsachen gemäß § 980 BGB
In letzter Zeit sind mehrere Fundsachen im Fundbüro der Stadt Sassnitz eingegangen, deren Eigentümer, nicht ermittelt werden konnte, beziehungsweise diese sich bisher nicht gemeldet haben. Dabei handelt es sich beispielsweise um Fahrräder, Auto- und Wohnungsschlüssel sowie Smartphones.
Die Empfangsberechtigten dieser Fundgegenstände (Umgangssprachlich „Verlierer“ genannt) können ihr Anrecht auf ihr Eigentum noch bis zum 03.08.2023 im Fundbüro
telefonisch unter 038392 /68 315 oder persönlich vor Ort in der Hauptstraße 33 der Stadt Sassnitz im Zimmer 1.05 geltend machen.
Die Öffnungszeiten sind: Montag Termin nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitags Termin nach Vereinbarung
Nach Ablauf der Frist werden die nicht abgeforderten Fundgegenstände mit Ausnahme von Schlüsseln und anderen unversteigerbaren Gegenständen,
welche im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2022 hier abgegeben wurden versteigert.
Ein Versteigerungstermin wird zeitnah bekannt gegeben.
Der dann dort erzielte Versteigerungserlös tritt an die Stelle der Sache und wird entsprechend der Vorschriften des § 981 BGB behandelt.
Leon Kräusche
Bürgermeister