Öffentliche Bekanntmachung von Fundsachen gemäß § 980 BGB

Sassnitz, den 04. 07. 2023

In letzter Zeit sind mehrere Fundsachen im Fundbüro der Stadt Sassnitz eingegangen, deren Eigentümer, nicht ermittelt werden konnte, beziehungsweise diese sich bisher nicht gemeldet haben. Dabei handelt es sich beispielsweise um Fahrräder, Auto- und Wohnungsschlüssel sowie Smartphones.

Die Empfangsberechtigten dieser Fundgegenstände (Umgangssprachlich „Verlierer“ genannt) können ihr Anrecht auf ihr Eigentum noch bis zum 03.08.2023 im Fundbüro
telefonisch unter 038392 /68 315 oder persönlich vor Ort in der Hauptstraße 33 der Stadt Sassnitz im Zimmer 1.05 geltend machen.

 

Die Öffnungszeiten sind:         Montag                          Termin nach Vereinbarung

                                                    Dienstag                         09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

                                                    Donnerstag                    09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr

                                                    Freitags                           Termin nach Vereinbarung

 

 

Nach Ablauf der Frist werden die nicht abgeforderten Fundgegenstände mit Ausnahme von Schlüsseln und anderen unversteigerbaren Gegenständen,
welche im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2022 hier abgegeben wurden versteigert.

Ein Versteigerungstermin wird zeitnah bekannt gegeben.

Der dann dort erzielte Versteigerungserlös tritt an die Stelle der Sache und wird entsprechend der Vorschriften des § 981 BGB behandelt.

 

Leon Kräusche

Bürgermeister