Antrag auf Härtefallhilfe für private Haushalte für nicht leitungsgebundene Energieträger

Sassnitz, den 30. 06. 2023

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten.

 

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 01.01. bis 01.12.2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

 

Anträge sind in Papierform im Rathaus erhältlich oder können nachfolgend unter Download heruntergeladen werden.

 

Weitere Informationen:

https://www.mv-energieportal.de/online-portal-fuer-private-haushalte-zur-beantragung-von-haertefallhilfen