Wohnungsbauförderung


Allgemeine Informationen

Tel.: (03 83 92) 6 82 08
E-Mail:

 

 

Erläuterungen:
Förderung des Wohnungsbaus in Mecklenburg- Vorpommern:


Geregelt in den nachfolgenden Richtlinien, die jährlich neu gefasst werden.

  • Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Landes MV zur Instandsetzung und Modernisierung von Wohneigentum sowie Miet- und Genossenschaftswohnungen
  • Richtlinien des Landes MV zur Schaffung von eigengenutzten Eigentumsmaßnahmen sowie von altengerechten Miet- und Genossenschaftswohnungen mit Betreuungsangebot
  • Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Landes MV für den Erwerb von eigen genutzten Eigentumswohnungen aus dem Bestand

Für den Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden. Sie sind erhältlich beim Landesförderinstitut Mecklenburg- Vorpommern, Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale, in Schwerin sowie den Vorprüfstellen der Landkreise.


Vorprüfstelle für das Gemeindegebiet Sassnitz :
Landkreis Vorpommern-Rügen, Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund 

 


Ansprechpartner

Bauverwaltung
Hauptstraße 34
18546 Sassnitz